In Deutschland hat das Amt des Betriebsrats eine lange Tradition. Als Nachfolger der von sozialliberalen Unternehmen freiwillig eingeführten Arbeiterausschüsse wurden bereits in den zwanziger Jahren im Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik die ersten Rechte und Pflichten des Betriebsrats festgehalten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese dann 1952 im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und 1972 umfangreich überarbeitet. Bis heute wurden diese Rechte und Pflichten des Betriebsrats mehrfach novelliert, so wurde z.B. das Wahlverfahren vereinfacht, eine Gleichstellungsquote (Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit) eingeführt und die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Angestellter aufgehoben.
Wednesday, January 27, 2010
Kurze Geschichte des Betriebsrats in Deutschland
Freistellung der Betriebsratsmitglieder von beruflichen Pflichten
Wer Mitglied im Betriebsrat ist, soll dadurch keine zeitlichen Nachteile erleiden. Das bedeutet u.a., dass die Betriebsratsarbeit grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit der Betriebsratsmitglieder erledigt wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Betriebsratsmitglieder für erforderliche Betriebsratstätigkeiten von ihren beruflichen Pflichten freizustellen. Dies kann bedeuten, dass ein Betriebsratsmitglied – in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern – komplett von seiner ursprünglichen Tätigkeit im Unternehmen freigestellt ist. Falls notwendig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsverteilung neu zu strukturieren, um ein Betriebsratsmitglied zu entlasten. Die Bedingungen für die Freistellung von beruflichen Pflichten sind gesetzlich geregelt in § 37 und § 38 BetrVG.
Wednesday, January 20, 2010
Warum ein Betriebsrat auch für den Arbeitgeber Vorteile hat
In vielen wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören oder sogar in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Dies kann für die Geschäftsleitung zunächst als Hindernis gewertet werden. Gleichwohl bestehen durch einen Betriebsrat Vorteile für den Arbeitgeber: Ein Betriebsrat fördert ein positives Unternehmensimage, denn ein Unternehmen mit Betriebsrat gilt als arbeitnehmerfreundlich. Außerdem ermöglicht die Verhandlung mit dem Betriebsrat eine gebündelte Entscheidungsfindung, weil der Arbeitgeber sich auf klare, festgelegte Strukturen berufen kann und somit nicht einzelne Verhandlungen mit jedem Arbeitnehmer führen muss. Dies ermöglicht auch in schwierigen Situationen zielbewusste Entscheidungen und schnelles Handeln.
Betriebsrat werden ist nicht schwer
Stell dir vor, du arbeitest in einem Unternehmen, in dem es keinen Betriebsrat gibt. Der Chef macht was er will und ist sehr froh, in seinem Unternehmen keinen Betriebsrat zu haben. Vielleicht wird er sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass es in Zukunft einen Betriebsrat geben wird. Er schüchtert seine Mitarbeiter entsprechend ein und droht ihnen mit personellen Konsequenzen, sollten sie einen Betriebsrat gründen wollen. Und sie werden falsch bzw. gar nicht informiert, nämlich dass sie gar keinen Betriebsrat gründen können. Welche Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates gelten, ist gesetzlich geregelt.
Betriebsratsvorsitz
In einem Betriebsrat gibt es verschiedene Mandate und Funktionen. Ein besonderes Mandat ist der Betriebsratsvorsitz. Betriebsratsvorsitzende und im Falle ihrer Verhinderung ihre Stellvertreter leiten die Sitzungen des Betriebsrats und sind sein Sprachrohr gegenüber dem Arbeitgeber. Um diese Aufgaben und die Führungsverantwortung fachkompetent wahrzunehmen, benötigt ein Betriebsratsvorsitzender sowohl kommunikative und organisatorische Kompetenz als auch strategisches Geschick und vertiefte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen. Vor allem die rechtssichere Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geschäftsführung des Betriebsrats sollte er beherrschen. Je nach Betriebsgröße kann ein Betriebsratsvorsitzender von seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen teilweise oder vollständig freigestellt sein.