Wednesday, January 27, 2010

Kurze Geschichte des Betriebsrats in Deutschland

In Deutschland hat das Amt des Betriebsrats eine lange Tradition. Als Nachfolger der von sozialliberalen Unternehmen freiwillig eingeführten Arbeiterausschüsse wurden bereits in den zwanziger Jahren im Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik die ersten Rechte und Pflichten des Betriebsrats festgehalten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese dann 1952 im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und 1972 umfangreich überarbeitet. Bis heute wurden diese Rechte und Pflichten des Betriebsrats mehrfach novelliert, so wurde z.B. das Wahlverfahren vereinfacht, eine Gleichstellungsquote (Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit) eingeführt und die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Angestellter aufgehoben.

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